Jeder kennt die unangenehme und äußerst ärgerliche Situation. Man freut sich mitunter schon das ganze Jahr auf den wohlverdienten Sommerurlaub und hat die jeweiligen Vorzüge eines Frühbuchers auch dementsprechend zeitig wahrgenommen. Der Tag des Abfluges ist da und am frühen Morgen geht es los zum Flughafen. Dort angekommen stellt man beim Anblick auf die Abflugtafeln des Flughafens fest, dass sich der Flug verspätet.
Das rechtzeitige Ergattern des eventuellen Anschlussflugs also, gerät zwangsläufig in Gefahr. Schlimmer noch. Die Anzeige signalisiert, dass der Flug gecancelt ist und ausfällt. Was nun? Wie soll man weiterhin vorgehen und welche Rechte habe ich als Fluggast in diesen und andern Fällen? Bekomme ich eine Entschädigung und inwieweit steht sie mir zu?
Flugausfall, was nun?
Und plötzlich zeigt die Abflugtafel am Airport an, dass der Flug ausfällt, Was gilt nun als erstes zu tun? Die meisten, denen dies zum ersten Mal geschieht, sind in der Regel völlig ratlos. Der beste und erste Weg ist erst einmal zum Checkin-Point der jeweiligen Fluggesellschaft zu gehen und um weitere Planungen und angebotenen Ausweichmöglichkeiten der Fluggesellschaft zu erfahren. Aber: Man ist nicht allein auf weiter Flur und schließlich möchten alle betroffenen Fluggäste wissen, was nun als Plan B auf dem Programm stehen könnte.
In der Regel übernimmt die Fluggesellschaft die Planung und sorgt möglichst umgehend und schnell für Alternativen. Doch Ersatzflüge zu finden, ist nicht gerade einfach und besonders dann nicht, wenn Hochsaison herrscht und die Urlaubszeit im vollen Gange ist. Die Rechte, die man als Fluggast bei solchen Ausfällen hat, richten sich nach den jeweiligen Konditionen der Airlines. Denn diese sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Fakt ist jedoch, dass man einen Anspruch auf Rückerstattungen und auch Schadensersatz hat, falls es zu keinem neuen Flug kommt. Auch ist der Anspruch auf Ersatzflüge sowie auch der Erstattung der Ticketkosten von Mal zu Mal unterschiedlich, rechtlich aber relevant. Abhängig von der Begründung des jeweiligen Ausfalls richtet sich auch die Höhe der jeweiligen Entschädigung. Bei Streiks, wetterbedingten Ausfällen beispielsweise, sieht die Sache mitunter von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft recht verschieden aus. Bei einer Annullierung des Fluges gilt die vollwertige Erstattung des Ticketpreises, wenn kein Ersatzflug angeboten wird. Wer bis zu 14 Tagen vor Abflugdatum davon erfährt, kann dennoch zusätzliche Ansprüche gegenüber der Airline geltend machen. Auch Ausgleichszahlungen sind in diesen Fällen Gang und Gäbe.
Flightright als Helfer in der Not
Mit dem Anbieter Flightright lässt sich binnen weniger Klicks ausrechnen, auf welche Entschädigung man sich beispielsweise bei Flugverspätungen und Ausfällen einstellen und auch hoffen kann. Denn je nach Airline und Konditionen können da erhebliche Schwankungen vorkommen. Mittels eines Eingabefeldes auf der Homepage von Flightright können zunächst Abflughafen und Zielflughafen eingegeben werden und die Entschädigungssumme wird sofort eingeblendet und errechnet. Dazu werden Flugnummer und Datum abgefragt und auch die Information postwendend ermittelt, ob Anspruch auf Entschädigung besteht, oder nicht. Das kann von Fall zu Fall auch längere Zeit rückwirkend geschehen. Noch einfacher geht es nicht. Die Infos erteilen Reiserechtsexperten und bieten sogar ihre rechtliche Unterstützung an, wenn es um eine gerichtliche Auseinandersetzung kommen sollte. Man kann sich auch weitere Informationen zu Flightright mit qam-qam.com anlesen und sich so einen Überblick dazu verschaffen, ob es sich lohnt, im eigenen konkreten Fall, einen solchen Dienstleister zu kontaktieren.