Immer häufiger sind Streiks bei verschiedenen Airlines zu beobachten

Dass immer öfter unterschiedlichen Airlines diverse Streiks ihre Mitarbeiter drohen, ist momentan nicht von der Hand zu weisen. Denn immer häufiger wird von Streiks berichtet, die ganze Flughäfen lahmlegen können, Flugzeugflotten am Boden lässt, sowie dass Personal und die Fluggäste teilweise auf Ausweichflüge zurückgreifen müssen und mit totalen Ausfällen und schlimmstenfalls sogar tagelang Zeit an diversen Flughäfen verbringen müssen, weil z.B. keine Maschine für einen Rückflug zur Verfügung steht. Ein Alptraum vieler Reisegäste, mit dem sie aber bei grundsätzlich jedem Flug rechnen können. Denn gestreikt wird besonders bei bestimmten Airlines immer häufiger. Als Paradebeispiel dient hier der aktuelle Streik der Mitarbeiter der Fluggesellschaft Rynair. Welche Rechte haben Fluggäste und wie sollte man sich in solchen Fällen als Fluggast am besten verhalten?

Schnell handeln

Die Koffer sind gepackt, die Pension im Süden dingfest gemacht und die Flüge sind gebucht. Der lang ersehnte Sommerurlaub ist zum Greifen nah und ab geht es zum Flughafen. Und dann das böse erwachen. Plötzlich wird am Flughafen durchgesagt, dass das Personal der Fluggesellschaft des gebuchten Fluges streikt. Ein absoluter Alptraum für jeden Reisenden. Und was jetzt, wie verhält man sich in solch einer Situation richtig? Zunächst sollte man so schnell es geht Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen und erst recht mit der jeweiligen Fluggesellschaft. Bei Rynair ist das Angebot von Informationen diesbezüglich auf der jeweiligen Homepage zu An- und Abflügen von deutschen Flughäfen einzusehen. Sobald man sich diverse Daten im Netz aufgerufen hat, sollte man die auch so schnell wie möglich sofort ausdrucken. Somit kann man diese Ausdrucke als Nachweis und Belege anbringen, wenn plötzliche Änderungen im Netz vorgenommen werden und Anzeigen und Ansagen wie von Zauberhand plötzlich verschwinden. Grundsätzlich werden aber alle Fluggäste einer Fluggesellschaft, wie beispielsweise Rynair, via Mail oder SMS sofort über Flugausfälle informiert, heißt es. Diesen Fluggästen, die vom Streikt direkt betroffen wären, würden Umbuchungen und voller Ersatz der Tickets seitens des Unternehmens angeboten.

Ansprüche der Fluggäste

Grundsätzlich gilt, wer wegen Streiks am Flughafen festsitzt, muss von der jeweils betroffenen Fluggesellschaft betreut werden. Laut der EU-Richtlinie 261/2004 ist dies jederzeit zu erwarten. Und selbst bei Verspätungen können Leistungen, wie Telefonate, zwei E-Mails, Getränke, Essen und sogar Übernachtungen im Hotel gegenüber der betroffenen Fluggesellschaft geltend gemacht werden. Ab zwei Stunden Verspätung des Fluges können diese Leistungen ruhigen Gewissens eingefordert werden, bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 Kilometern. Bei einer Flugstrecke bis 3500 Kilometern kann man sogar nach drei Stunden Betreuung und Co. diesbezüglich in Anspruch nehmen und ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden Verspätung das Gleiche Szenario. Handelt es sich aber um eine Verspätung von fünf Stunden und mehr, kann der Fluggast sogar ohne Weiteres vom Beförderungsvertrag zurücktreten und eine Erstattung in voller Höhe des Flugpreises verlangen. Alle Kosten, die durch die Betreuung bei Verspätungen aufkommen, müssen nach EU-Richtlinie vom Unternehmen des Fluges übernommen werden. Da sich viele Flugunternehmen diesbezüglich aber gerne etwas Zeit lassen mit der Rückerstattung der Kosten und darauf hoffen, den längeren Atem zu haben, ist es angebracht, alle Belege für alle Kosten zu sammeln und in Rechnung stellen zu können. Diese Kosten sind verschuldensunabhängig. Die betroffene Airline muss dem Fluggast also helfen, egal ob die Verspätung durch eine Aschewolke, einen Sturm, technischer Schwierigkeiten oder eben einen Streik der Flugbegleiter entstanden ist.